Anmeldung von Wildschaden
Allgemeine Informationen
Anmeldung von Wildschaden nach dem Bundesjagdgesetz (BJG) vom 29.09.1976 in Verbindung mit dem Hessischen Jagdgesetz (HJagdG) vom 12.10.1994Bitte beachten: Der Anspruch auf Ersatz von wildschaden ist binnen einer Woche nach Kenntnisnahme dem Gemeindevorstand schriftlich anzumelden.
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Ansprechpartner
OrdnungsamtSchlitzer Straße 3
36272 Niederaula
Herr Orth
Raum 1.05
Schlitzer Straße 3
36272 Niederaula
(06625) 9203-12
Formulare
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