Abwassergebühren und -Bescheide


Allgemeine Informationen

Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die aktuellen Satzungen finden Sie hier:

Satzungen/Förderrichtlinien

Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde.

Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.

Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.

In der Abteilung Grundstücksabgaben werden nur die laufenden Gebühren für Abwasserbeseitigung veranlagt. Die Kanalbeiträge werden durch das Bauverwaltungsamt festgesetzt.
Es wird zwischen Abwasser, Niederschlagswasser und Wasser unterschieden.

Abwasser ist durch Gebrauch in seinen Eigenschaften geändertes Wasser, z.B. durch waschen, spülen, baden etc.

Niederschlagswasser ist von bebauten oder befestigten Flächen gesammeltes abfließendes Wasser durch Niederschläge.

Wasser ist Trinkwasser, das frisch aus der Verbrauchsstelle (i.d.R. Wasserhahn) entnommen wird.


Notwendige Unterlagen

Voraussetzungen

Einleitung von Schmutz- oder Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage der Marktgemeinde Niederaula.
Zu beachten ist, dass eine Anschluss- und Benutzungspflicht besteht. Das heißt, die verschiedenen Abwässer sind entsprechend der Satzung ordnungsgemäß zu entsorgen.

 

Verfahrensablauf

Die anfallende Gebühr wird über den Jahresabgabenbescheid postalisch zugestellt.

 

Fristen

Ihren Umzug bzw. Ihre Abmeldung teilen Sie uns bitte umgehend mit. Bitte geben Sie in diesem Fall folgendes an:


Gebühren

Die Gebühren für Schmutzwasser und Niederschlagswasser (versiegelte Fläche) finden Sie hier: Verbrauchsgebühren

 

Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach der bebauten und der befestigten Quadratmeterfläche des Grundstücks, von der Niederschlagwasser in die öffentlichen Abwasseranlagen abfließen kann, auch dann, wenn das Niederschlagswasser über Bürgersteige, Straßen, Wege und Plätze gelangen kann.


Ansprechpartner

Rathaus
Schlitzer Straße 3
36272 Niederaula

Herr Heinisch
Zimmer-Nr. 1.04
Schlitzer Straße 3
36272 Niederaula
Telefon (06625) 9203-24