Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026
Gemäß § 97 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der derzeit gültigen Fassung wird nachfolgend die Haushaltssatzung der Marktgemeinde Niederaula für das Haushaltsjahr 2026 öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Der Wortlaut der Genehmigungen wird nachfolgend öffentlich bekannt gegeben.
Gemäß § 97 Abs. 4 HGO ist der Haushaltsplan ab sofort auf der Internetseite https://www.niederaula.de/m/ unter „Politik“ veröffentlicht.

