Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026

Gemäß § 97 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der derzeit gültigen Fassung wird nachfolgend die Haushaltssatzung der Marktgemeinde Niederaula für das Haushaltsjahr 2026 öffentlich bekannt gemacht.

 

Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Der Wortlaut der Genehmigungen wird nachfolgend öffentlich bekannt gegeben.

 

Gemäß § 97 Abs. 4 HGO ist der Haushaltsplan ab sofort auf der Internetseite https://www.niederaula.de/m/ unter „Politik“ veröffentlicht. 
 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Marktgemeinde Niederaula
Mi, 18. März 2026

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