Nachtragssatzung der Marktgemeinde Niederaula für das Haushaltsjahr 2021

Nachtragssatzung der Marktgemeinde Niederaula  für das Haushaltsjahr 2021

Nachtragssatzung der Marktgemeinde Niederaula

für das Haushaltsjahr 2021

Aufgrund der § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBl. I S. 915) hat die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Niederaula am 10. Dezember 2021 folgende Nachtragssatzung beschlossen:

 

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

erhöht um

EUR

vermindert um

EUR

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge

gegenüber bisher EUR

auf nunmehr EUR festgesetzt

a) im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

die Erträge

die Aufwendungen

der Saldo

 

im außerordentlichen Ergebnis

die Erträge

die Aufwendungen

der Saldo

 

 

1.600.000

263.000

 

 

 

 

0

0

0

 

 

0

263.000

1.600.000

 

 

 

0

0

0

 

 

10.797.750

11.919.150

-1.121.400

 

 

 

0

0

0

 

 

12.397.750

11.919.150

478.600

 

 

 

0

0

0

b) im Finanzhaushalt

aus laufender Verwaltungstätigkeit der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen

 

aus Investitionstätigkeit

die Einzahlungen

die Auszahlungen

der Saldo

 

aus Finanzierungstätigkeit

die Einzahlungen

die Auszahlungen

der Saldo

 

 

 

1.600.000

 

 

 

0

1.372.700

0

 

 

 

0

0

0

 

 

 

0

 

 

 

0

1.372.700

0

 

 

 

0

0

0

 

 

 

235.000

 

 

 

3.753.200

12.476.750

-8.723.550

 

 

 

0

453.300

-453.300

 

 

 

1.835.000

 

 

 

3.753.200

12.476.750

-8.723.550

 

 

 

0

453.300

-453.300

 

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

 

 

 

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

Liquiditätskredite werde nicht beansprucht.

 

 

§ 5

Die Gemeindesteuern werden nicht verändert.

 

§ 6

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 10.12.2021 beschlossene Stellenplan.

 

 

§ 7

Fälligkeiten von Kleinbeträgen

Jahresleistungen bis zu 15,34 € sind in einem Jahresbetrag am 15.08.,

Jahresleistungen bis zu 30,68 € sind in zwei Jahresbeträgen am 15.02. und 15.08. fällig.

 

Niederaula, 10. Dezember 2021

                                                                                                 Der Gemeindevorstand

                                                                                            der Marktgemeinde Niederaula

 

 

                                                                                                     (Thomas Rohrbach)

                                                                                                         Bürgermeister

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Marktgemeinde Niederaula
Fr, 07. Januar 2022

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