10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Marktgemeinde Niederaula in der Gemarkung Solms Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Niederaula hat in Ihrer Sitzung vom 23. April.2021 den Aufstellungsbeschluss zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes 2015 der Marktgemeinde Niederaula gemäß § 2 Absatz 1 BauGB gefasst.
In der Sitzung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Niederaula vom 10. März 2022 wurde der Abwägungsbeschluss für die Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Entwurfs-u. Offenlagebeschluss gefasst.
Die Änderung betrifft ausschließlich das Flurstück 12/2, Flur 3 in der Gemarkung Solms.
Der Entwurf finden Sie hier im Bereich Downloads auf dieser Seite..
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