Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
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mindestens 18 Jahre alt sind,
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seit mindestens sechs Wochen in Niederaula ihren Wohnsitz haben,
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nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
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im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die in Niederaula wohnen, können an der Wahl teilnehmen, wenn sie am Wahltag
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mindestens 18 Jahre alt sind,
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seit mindestens sechs Wochen in Niederaula ihren Wohnsitz haben,
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nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
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im Wählerverzeichnis eingetragen sind.