Erschließungsbeiträge

Die Marktgemeinde Niederaula erhebt zur Deckung des Aufwands für die Schaffung, Erweiterung und Erneuerung der Wasserversorgungsanlage und der Abwasseranlage Beiträge, die nach der Grundstücksfläche und der Veranlagungsfläche bemessen werden.

 

 1. Der Wasserbeitrag beträge

  • für das Verschaffen einer erstmaligen Anschlussmöglichkeit an die Wasserversorgungsanlagen 3,19 Euro zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer = 0,22 Euro, ergibt zusammen 3,41 Euro je qm Veranlagungsfläche.

  • für die Erneuerungs- und Erweiterungsmaßnahmen 0,85 Euro zuzüglich  7 % Mehrwertsteuer = 0,06 Euro, ergibt zusammen 0,91 Euro je qm Veranlagungsfläche.


Veranlagungsfläche = Grundstücksfläche x Nutzungsfläche

Der Nutzungsfaktor im unbeplanten Innenbereich beträgt bei zweigeschossiger Bebauung 1,25.

 

Beispiel:

Somit ergibt sich für ein 800 qm großes Baugrundstück eine Veranlagungsfläche von: 800 qm x 1,25 = 1000 qm

 

Der Wasserbeitrag für ein 800 qm großes Grundstück beträgt: 1000 qm Veranlagungsfläche x 0,91 Euro Beitrag für Erneuerungsmaßnahme = 910,00 Euro

 

siehe auch: Wasserversorgungssatzung

 

2. Der Abwasserbeitrag beträgt

  • für das Verschaffen einer erstmaligen Anschlussmöglichkeit an die Abwasseranlagen 6,39 Euro je qm Veranlagungsfläche.

  • für Erneuerungs- und Erweiterungsmaßnahmen 1,20 Euro je qm Veranlagungsfläche

 

Der Nutzungsfaktor im unbeplanten Innenbereich beträgt bei zweigeschossiger Bebauung 1,25.

 

Beispiel:

Somit ergibt sich für ein 800 qm großes Baugrundstück eine Veranlagungsfläche von: 800 qm x 1,25 = 1000 qm

 

Der Abwasserbeitrag für ein 800 qm großes Grundstückes beträgt:

 

1000 qm Veranlagungsfläche x 1,20 Euro Beitrag für Erneuerungsmaßnahme = 1200,00 Euro

 

siehe auch: Entwässerungssatzung