Winterdienstpflicht auf Gehwegen und Fußwegen
Do, 30. November 2023
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Gemeindewahl vom 06. März 2016
Der Gemeindevertreter Herr Andreas Kurz aus dem Wahlvorschlag der Bürgerliste Niederaula (BLN) hat auf sein Mandat zum 07.10.2017 verzichtet.
Gemäß § 34 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) rückt die nächste noch nicht berufene Bewerberin / der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an seine Stelle.
Ich stelle daher nach § 34 Abs. 3 KWG fest, dass unter Zugrundelegung des Wahlvorschlages der BLN vom 21. Dezember 2015
Herr Tom Müller
zum 16.10.2017 in die Gemeindevertretung nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte der Wahlbezirke der Marktgemeinde Niederaula binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, vom Tag dieser Bekanntmachung an, Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Schlitzer Straße 3, 36272 Niederaula, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden, § 25 Abs. 2 KWG.
Über den Einspruch entscheidet die Gemeindevertretung.
Gegen des Beschluss der Gemeindevertretung steht den Beteiligten die Klage im Verwaltungsstreitverfahren zu (§ 27 KWG).
(Thomas Rohrbach)
Gemeindewahlleiter
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