Erreichbarkeit der Verwaltung ab dem 8. Juni 2020

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

 

durch strikte Maßnahmen und Reglementierungen konnte die rasche Ausbreitung des Covid-19 Virus eingedämmt werden und die aktuelle Entwicklung der noch registrierten Infektionen bestätigen die Richtigkeit der Entscheidungen. Vielen Dank an Sie alle, dass Sie diese Maßnahmen mitgetragen haben und nun weitere Lockerungen möglich sind, sodass wir langsam wieder in das gesellschaftliche Leben zurückkehren dürfen.

 

Sicherlich haben Sie in der Presse verfolgt, dass die Öffentlichen Einrichtungen sukzessive wieder öffnen. Allerdings sind hierbei Hygienevorschriften einzuhalten, die in einem entsprechenden Hygieneplan zusammengefasst und anzuwenden sind.

 

Für unsere Verwaltung gilt ab dem 08.06.2020:

 

  1. Sämtliche Dienstleistungen können nach vorhergehender Terminabsprache in Anspruch genommen werden.

  2. Diese Dienstleistungen sollen weiterhin mit möglichst wenig Kontakt stattfinden, daher sind bevorzugt Möglichkeiten zu nutzen, dies auf dem digitalen Weg zu erledigen.,

  3. Die Rathaustüre bleibt weiterhin geschlossen.

  4. Mitbürgerinnen und Mitbürger, die die Verwaltung ohne Termin aufsuchen, melden sich am Fenster zum Innenhof im Bürgerbüro an. Das Bürgerbüro übernimmt eine Art Pförtnerfunktion und informiert die Fachabteilung über das Anliegen des Besuchers. Sollte der gewünschte Mitarbeiter der Fachabteilung verfügbar sein, wird nach Ausfüllen eines Besuchsscheines der Zugang ins Rathaus gewährt. Für den Fall, dass der Mitarbeiter nicht verfügbar ist, wird ein Termin direkt vereinbart.

  5. Alle Teilnehmer fest vereinbarter Termine melden sich ebenfalls am Fenster zum Bürgerbüro im Innenhof an, um Zutritt zum Rathaus zu erlangen.

  6. Im Eingangsbereich steht Desinfektionsmittel zur Händedesinfektion zur Verfügung.

  7. Nach Klärung des Sachverhaltes in der Fachabteilung wird der Besuchszettel vom bearbeitenden Mitarbeiter gegengezeichnet und zur Ablage und Nachverfolgung im Bürgerbüro hinterlegt.

  8. Der Besucher soll nach Klärung des Sachverhaltes das Rathaus auf direktem Weg verlassen.

  9. Bitte tragen Sie beim Betreten des Rathauses einen Mundschutz.

 

Da eine Rückverfolgung der Kontaktkette im Falle eines positiven Corona-Befundes möglich sein muss, kann das Rathaus noch nicht generell für den Durchgangsverkehr geöffnet werden. Mit den getroffenen Maßnahmen haben wir die Möglichkeit diese Auflage zu erfüllen und genau zu analysieren, welche Personen direkten Kontakt haben und dem Gesundheitsamt gemeldet werden müssen. Ziel ist es im Falle eines positiven Befundes im Umfeld des Rathauses, dieses nicht komplett schließen zu müssen, um weiterhin für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort da sein zu können.

 

Bitte haben Sie Verständnis für diese Einschränkungen, die aber in Anbetracht der immer noch nicht ungefährlichen Lage erforderlich sind und mit denen wir lernen müssen noch eine Weile umzugehen.

 

Um Wartezeiten zu vermeiden, ist eine vorhergehende Terminabsprache sinnvoll. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit.

 

Zentrale:                                          06625/9203-0

Bürgerbüro:                                    06625/9203-15 oder 06625/9203-23

Ordnungsamt:                                06625/9203-14 oder 06621/9203-21

Kasse:                                              06625/9203-20

Friedhofsverwaltung:                     06625/9203-28

Standesamt:                                    06625/9203-19

Bauamt:                                          06625/9203-13 oder 06625/9203-32 oder 06625/9203-37

Wasser-/ Abwassergebühren:         06625/9203-24

Steueramt:                                       06625/9203-31

Vorzimmer Bürgermeister:             06625/9203-36

Die allgemeine E-Mail-Adresse für Anfragen lautet 

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis in dieser nicht ganz einfachen Zeit und bleiben Sie gesund!

 

Herzlichst Ihr

 

Thomas Rohrbach                  

(Bürgermeister)                      

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Marktgemeinde Niederaula
Mo, 08. Juni 2020

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