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Bekanntmachung Frühzeitige Bürgerbeteiligung Änderung FNP Bebauungsplan Nr. 45 “Über der Stedtemühle II“, Ortsteil Niederaula, Marktgemeinde Niederaula

Bebauungsplan Nr. 45 “Über der Stedtemühle II“,

Ortsteil Niederaula, Marktgemeinde Niederaula

 

Die Marktgemeinde Niederaula beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.45 “Über der Stedtemühle II“ neue Wohnbauflächen im Ortsteil Niederaula zu schaffen. Vorgesehen ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes am nordwestlichen Ortsrand des Kernortes Niederaula.

 

Der Bebauungsplan Nr. 42 “Über der Stedtemühle“ zur Schaffung von 16 Wohnbauplätzen ist mit der Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses am 08.09.2017 rechtskräftig geworden. Die Veräußerung der Grundstücke hat im 2. Quartal 2018 begonnen. Mittlerweile sind fast alle hier zur Verfügung stehenden Baugrundstücke bereits bebaut. Da die Nachfrage nach Baugrundstücken in Niederaula weiterhin sehr groß ist, soll mit der Aufstellung des o.a. Bebauungsplanes der hohen Nachfrage nach weiteren Wohnbauflächen innerhalb des Gemeindegebietes Rechnung getragen werden. 

 

Aufstellungsbeschluss (§ 2 (1) BauGB)

Gemäß § 2 (1) BauGB hat die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Niederaula in ihrer Sitzung vom 02.11.2018 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 45 “Über der Stedtemühle II“,

Ortsteil Niederaula, Marktgemeinde Niederaula aufzustellen.

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 (1) BauGB)

Nachdem Vorentwürfe der o. a. Bauleitplanung erarbeitet wurden, ermöglicht die Marktgemeinde Niederaula ihren Bürgern gemäß § 3 (1) BauGB die Beteiligung an der Bauleitplanung. Es wird Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern und mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu erörtern.

 

Der Geltungsbereich des o.a. Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 10, 11, 78/1, 12/12 und 12/21 sowie Teilflächen der Flurstücke 133/12 und 134/12 der Flur 3 der Gemarkung Niederaula. Er ist in der Abbildung dargestellt.

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.45 “Über der Stedtemühle II

 

 

Die Unterrichtung und Erörterung mit der Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Planunterlagen des Vorentwurfes des o.a. Bebauungsplanes findet statt

 

von Mittwoch, den 14.10.2020 bis Montag, den 16.11.2020

 

in der Gemeindeverwaltung Niederaula, Rathaus, Schlitzer Straße 3, 36272 Niederaula, im Feuerwehrschulungsraum (Obergeschoss) während der nachfolgenden Dienststunden:

 

Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr,

Montag, Dienstag und Donnerstag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

Mittwoch 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

 

Hinweis: Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie wird vor einem Besuch des Rathauses der Marktgemeinde Niederaula um eine telefonische Terminvereinbarung unter der Nummer 06625/ 9203 0 gebeten

 

Während dieser Zeit können von jedermann Anregungen zu den Planungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die ausliegenden Unterlagen stehen während der Auslegungsfrist auch online im Internet unter der Adresse www.niederaula.de unter der Rubrik „Wohnen & Bauen“ bzw. „Pläne“ > „Bebauungspläne“ > „Im Verfahren“ zur Verfügung.   

 

 

Niederaula, den 02.10.2020


Der Gemeindevorstand der Marktgemeinde Niederaula
gez. Rohrbach, Bürgermeister

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Marktgemeinde Niederaula
Fr, 02. Oktober 2020

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