Bauleitplanung der Marktgemeinde Niederaula, Ortsteil Niederaula Bebauungsplan Nr. 32 Gewerbegebiet „Beim Gericht“ – 2. Änderung und Erweiterung Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemä

Bauleitplanung der Marktgemeinde Niederaula, Ortsteil Niederaula

Bebauungsplan Nr. 32 Gewerbegebiet „Beim Gericht“ – 2. Änderung und Erweiterung

 

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Niederaula hat in ihrer Sitzung am 19.01.2018 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 Gewerbegebiet „Beim Gericht“ – 2. Änderung und Erweiterung wiederholt und am 30.10.2020 die Offenlegung des Bebauungsplan-Entwurfs beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen im Ortsteil Niederaula, im Bereich westlich der Jossastraße (Bundesstraße B 62), die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des bestehenden und über den rechtswirksamen Bebauungsplan Nr. 32 Gewerbegebiet „Beim Gericht“ von 2008 bauleitplanerisch ausgewiesenen Gewerbegebietes nach Süden geschaffen werden.

 

Das Planziel der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 32 ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Im Bereich des gesetzlichen Gewässerrandstreifens des zum Teil innerhalb des Plangebietes verlaufenden Gewässergrabens werden zudem Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft mit den Entwicklungsziel „Gewässerrandstreifen“ festgesetzt. Darüber hinaus wird die verkehrliche Erschließung einschließlich der Verlegung eines landwirtschaftlichen Wirtschaftsweges sowie die abschnittsweise Verlegung und Verrohrung des bestehenden Gewässergrabens bauplanungsrechtlich gesichert und es wird der erforderliche naturschutzrechtliche und artenschutzrechtliche Ausgleich geregelt.

 

Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 32 umfasst in der Gemarkung Niederaula, Flur 13, die Flurstücke 15/8 teilweise, 16/12 teilweise, 19/2 teilweise, 20, 21, 22/1, 23 teilweise, 47/7 teilweise, 48/4, 49 teilweise, 50 teilweise, 52/2 teilweise, 59/3 teilweise, 61/22 und 64 teilweise sowie in der Gemarkung Niederjossa, Flur 7, das Flurstück 18 teilweise (Plankarte 1). Darüber hinaus werden in der Gemarkung Niederaula, Flur 11, die Flurstücke 12 teilweise, 14 teilweise, 15 teilweise, 19 teilweise, 20 teilweise, 21 teilweise, 22 teilweise, 23 teilweise, 36 teilweise, 37 teilweise, 40 teilweise, 41 teilweise, 77 teilweise, 88 teilweise, 90/1 teilweise, 102/13 teilweise, 103/13 teilweise, 154 teilweise und in der Gemarkung Mengshausen, Flur 7, die Flurstücke 102 teilweise, 103 teilweise, 109/2 teilweise, 111/2 teilweise, 143 teilweise, 144/1 teilweise, 145 teilweise, 163 teilweise, 167/106 teilweise, 168/107 teilweise (Plankarte 2) sowie in der Gemarkung Niederjossa, Flur 6, das Flurstück 23 teilweise (Plankarte 3) in den Geltungsbereich einbezogen und der Planung als externe Ausgleichsflächen für den naturschutzrechtlichen und artenschutzrechtlichen Ausgleich zugeordnet. Die Lage des Plangebietes sowie die Abgrenzung der räumlichen Teilgeltungsbereiche kann den nachfolgenden Übersichtskarten entnommen werden.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit zugehöriger Begründung und Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischen Planungsbeitrag, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, ein Fachbeitrag Wasserwirtschaftliche Belange, eine Verkehrsuntersuchung, ein Baugrund- und Gründungsgutachten sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen liegen in der Zeit von

 

Montag, dem 23.11.2020 bis einschließlich Mittwoch, dem 30.12.2020

 

in der Gemeindeverwaltung Niederaula, Rathaus, Schlitzer Straße 3, 36272 Niederaula, Feuerwehrschulungsraum (Obergeschoss), während der nachfolgenden Dienststunden der Verwaltung öffentlich aus:

 

Montag bis Freitag              08.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Montag, Dienstag, Donnerstag    14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Mittwoch                               14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 

In Ausnahmefällen sind auch andere Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich.

 

Aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie ist vor einem Besuch des Rathauses der Marktgemeinde Niederaula eine telefonische Terminvereinbarung unter der Nummer 06625-9203-0 notwendig. Weitere Informationen finden Sie im Bereich der Downloads.

 

Niederaula, den 13.10.2020

 

Der Gemeindevorstand

der Marktgemeinde Niederaula

 

(Thomas Rohrbach)

Bürgermeister

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