Besetzung der Wahlvorstände
A m t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g
Bundestagswahl am 26. September 2021
Besetzung der Wahlvorstände
Eine Woche vor der Bundestagswahl konnten noch nicht alle nötigen Mitglieder für die Wahlvorstände gefunden werden.
Daher werden Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit im Wahlvorstand haben, gebeten, sich zu melden.
Die Aufgabe des Wahlvorstandes am Wahlsonntag beinhaltet die Leitung und Überwachung des Wahlablaufes sowie die Ermittlung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk.
Die Wahl wird von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr durchgeführt, wobei die Anwesenheit aller Wahlvorstandsmitglieder nicht immer erforderlich ist. Die Ermittlung des Wahlergebnisses findet im Anschluss statt – hier müssen alle Mitglieder zugegen sein.
Die Mitglieder des Wahlvorstandes erhalten für ihre Tätigkeit am Wahltag ein Erfrischungsgeld.
Als ehrenamtliches Mitglied des Wahlvorstandes kann sich melden, wer:
- Deutscher im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
- volljährig ist, d.h. am 26. September 2003 oder früher geboren ist,
- in der Marktgemeinde Niederaula wohnhaft ist,
- nicht als Wahlbewerber oder Vertrauensperson eines Wahlvorschlages benannt wurde und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger melden sich bitte bei der Gemeindeverwaltung, Frau Röth, Tel.: 92 03-15 oder per E-Mail an: .
Insgesamt werden für die Besetzung der Wahlvorstände in der gesamten Gemeinde 80 Wahlberechtigte benötigt (Niederaula: 18 Personen, Mengshausen-Solms: 9 Personen, Niederjossa: 9 Personen, Hattenbach: 9 Personen, Kleba: 7 Personen, Kerspenhausen-Hilperhausen: 9 Personen, Briefwahl: 28 Personen).
Melden sich zu wenige oder keine freiwilligen Personen, werden die ehrenamtlichen Wahlhelfer/-innen durch den Gemeindevorstand der Marktgemeinde Niederaula berufen. Nach § 21 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und § 11 des Bundeswahlgesetzes (BWG) ist jede/r Bürger/in zur Übernahme eines Wahlehrenamtes verpflichtet. Die Berufung darf nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden.