Nachtragssatzung der Marktgemeinde Niederaula für das Haushaltsjahr 2021
Nachtragssatzung der Marktgemeinde Niederaula
für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund der § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBl. I S. 915) hat die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Niederaula am 10. Dezember 2021 folgende Nachtragssatzung beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um EUR |
vermindert um EUR |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge |
||
gegenüber bisher EUR |
auf nunmehr EUR festgesetzt |
|||
a) im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis die Erträge die Aufwendungen der Saldo
im außerordentlichen Ergebnis die Erträge die Aufwendungen der Saldo |
1.600.000 263.000
0 0 0 |
0 263.000 1.600.000
0 0 0 |
10.797.750 11.919.150 -1.121.400
0 0 0 |
12.397.750 11.919.150 478.600
0 0 0 |
b) im Finanzhaushalt aus laufender Verwaltungstätigkeit der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit die Einzahlungen die Auszahlungen der Saldo
aus Finanzierungstätigkeit die Einzahlungen die Auszahlungen der Saldo |
1.600.000
0 1.372.700 0
0 0 0 |
0
0 1.372.700 0
0 0 0 |
235.000
3.753.200 12.476.750 -8.723.550
0 453.300 -453.300 |
1.835.000
3.753.200 12.476.750 -8.723.550
0 453.300 -453.300 |
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Liquiditätskredite werde nicht beansprucht.
§ 5
Die Gemeindesteuern werden nicht verändert.
§ 6
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 10.12.2021 beschlossene Stellenplan.
§ 7
Fälligkeiten von Kleinbeträgen
Jahresleistungen bis zu 15,34 € sind in einem Jahresbetrag am 15.08.,
Jahresleistungen bis zu 30,68 € sind in zwei Jahresbeträgen am 15.02. und 15.08. fällig.
Niederaula, 10. Dezember 2021
Der Gemeindevorstand
der Marktgemeinde Niederaula
(Thomas Rohrbach)
Bürgermeister
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