Gültiger Ausweis für die Sommerreise
Die Sommerferien beginnen in wenigen Wochen und die gemeinsame Reise mit der Familie ist bereits geplant. Doch haben Sie auch an Ihren Ausweis gedacht? Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union genügt ein gültiger Personalausweis.
Sollte Ihr Ausweis abgelaufen sein, so beantragen Sie rechtzeitig einen neuen Personalausweis und / oder Reisepass.
Aufgrund der Änderung des Passgesetzes dürfen ab dem 01. Januar 2024 Kinderreisepässe nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe verlieren nicht ihre Gültigkeit.
Die Ausweispflicht besteht weiterhin erst ab einem Alter von 16 Jahren, soweit kein Dokument für eine Auslandsreise benötigt wird.
Künftig wird nun auch für Kinder je nach Reiseziel ein Personalausweis (Kosten 22,80 €) oder ein Reisepass (Kosten 37,50 €) ausgestellt. Zur Beantragung wird grundsätzlich immer das alte Ausweisdokument bzw. wenn noch kein Dokument vorhanden ist die Geburtsurkunde, ein aktuelles biometrisches Lichtbild und die Einwilligungserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile benötigt.
Bitte beachten Sie, dass die Neuausstellung eines Personalausweises ca. zwei bis drei Wochen und die eines Reisepasses auf Grund der o.g. Änderung des Passgesetzes bezüglich der Kinderreisepässe momentan sechs bis sieben Wochen dauern kann.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro
Tel. 06625/92 03-15 oder 06625/92 03-23.
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