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Verzögerungen beim Versand der Grundsteuerbescheide aufgrund der Grundsteuerreform

Sehr geehrte Damen und Herren,


wie Sie bereits wissen, trat im Jahr 2022 die Reform der Grundsteuer in Kraft, die eine umfassende Neubewertung der Grundstücke und Immobilien in Deutschland zur Folge hatte. Diese Reform erfordert eine detaillierte Berechnung und Anpassung der Grundsteuerbescheide, die in vielen Fällen von den bisherigen Festsetzungen abweichen.


Leider kann es aufgrund der Komplexität der Umsetzung dieser Reform in Einzelfällen zu Verzögerungen bei der Zustellung der neuen Grundsteuerbescheide kommen.

 

Wir arbeiten aktuell mit Hochdruck daran, alle Bescheide so schnell wie möglich zu erstellen und zu versenden.


Einige Gründe für die Verzögerungen sind:

  • Erforderlicher Datenabgleich: In vielen Fällen müssen umfangreiche Daten geprüft und aktualisiert werden, was mehr Zeit in Anspruch nimmt. 

  • Technische Umstellungen: Die Einführung einer neuen Finanzsoftware führt zu technischen Anpassungen, die momentan durchgeführt werden.

  • Prüfung individueller Besonderheiten: Bei bestimmten Grundstücken sind aufgrund von der Änderung des Aktenzeichens des Finanzamts oder z.B. der Änderung der Besteuerung (Grundsteuer A wurde zur Grundsteuer B) umfangreiche Prüfungen notwendig.


Für weiterführende Informationen zur Grundsteuerreform, den neuen Berechnungsgrundlagen und möglichen Fragen, die Sie zu Ihrem Messbetragsbescheid haben, verweisen wir Sie auf die offizielle Webseite des Bundesministeriums der Finanzen. Dort finden Sie ausführliche Erklärungen, häufig gestellte Fragen (FAQs) sowie ein Informationsportal, das Ihnen bei allen Anliegen rund um die Grundsteuerreform weiterhilft: 


https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform


Hinweis: Bitte wenden Sie sich für Fragen rund um den Messbetrag und dessen Berechnung direkt an Ihr zuständiges Finanzamt. 


Sollten Sie Fragen nach dessen Zustellung zu Ihrem Grundsteuerbescheid haben oder eine individuelle Rücksprache wünschen, stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne zur Verfügung.


Für Ihre Geduld und Ihr Verständnis danken wir Ihnen herzlich.


Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Steuerteam der Marktgemeinde Niederaula
 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Marktgemeinde Niederaula
Mo, 16. Dezember 2024

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