Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite

IKEK Niederaula


Logo Online Dienstleistungen


Maengelmelder


 

Hilfe für die Ukraine


Grundsteuerreform

Teilen auf Facebook   Teilen auf X   Als Favorit hinzufügen   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Mitteilungspflicht der Grundstückseigentümer bei Veränderung der gebührenpflichtigen Flächen zur Berechnung der Niederschlagwassergebühr

Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet, der Gemeinde jede Änderung der bebauten und künstlich befestigten Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser der Abwasseranlage zugeführt wird bzw. zu ihr abfließt, unverzüglich bekannt zu geben. Gleiches gilt für die Änderung von Zisternen oder ähnlichen Vorrichtungen zum Sammeln von Niederschlagswasser – dies regelt die gültige Entwässerungssatzung der Marktgemeinde Niederaula.
 

Was müssen Sie als Grundstückseigentümer veranlassen?
 

Mitteilungspflichtig ist die Schaffung zusätzlicher versiegelter Flächen, wenn z. B. eine Garage errichtet und das Niederschlagswasser der Dachfläche in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Gleiches gilt beispielsweise für die Befestigung von Zufahrten und Hofflächen. Auch nicht genehmigungspflichtige Bauvorhaben können Änderungen der gebührenpflichtigen versiegelten Flächen zur Folge haben. Mitteilungspflichtig sind auch Veränderungen der Versiegelungsart, dazu gehören auch Entsiegelungen die die gebührenrelevanten Flächen vermindern.
 

Wenn sich die gebührenrelevanten Daten verändern, hat der Eigentümer diese der Marktgemeinde Niederaula unverzüglich mitzuteilen. Sollten Sie Fragen zur „getrennten Abwassergebühr“ haben wenden Sie sich bitte an Frau Johnston Tel. 06625 / 9203 -20, Email: yvonne.johnston@niederaula.de.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Marktgemeinde Niederaula
Fr, 18. August 2017

Weitere Meldungen

Nutzen Sie

Sprich' mit uns!

Mit Klick auf das Logo gelangen Sie zum Portal!

 

Unsere Erreichbarkeiten

Gemeindeverwaltung

Schlitzer Straße 3
36272 Niederaula

06625 9203-0

(06625) 9203-22

 

Bauhof

Stärkloser Weg 7
36272 Niederaula

(06625) 9203-40

Unsere Öffnungszeiten

Montag

08.00 Uhr - 13.00 Uhr

Dienstag

08.00 Uhr - 13.00 Uhr

14.00 Uhr - 16.00 Uhr

Mittwoch  

14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Donnerstag

08.00 Uhr - 13.00 Uhr

14.00 Uhr - 16.00 Uhr

Freitag

08.00 Uhr - 13.00 Uhr

 

Das Bürgerbüro ist dienstags und donnerstags durchgehend geöffnet.

Unsere Bankverbindungen

 

Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg

IBAN: DE50 5325 0000 0027 0001 31

BIC:HELADEF1HER

 

VR-Bank Bad Hersfeld-Rotenburg eG

IBAN: DE17 5329 0000 0046 0386 06

BIC:GENODE51BHE

 

VR-Bank Nordrhön eG

IBAN: DE68 5306 1230 0007 1245 11

BIC: GENODEF1HUE

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

06. 06. 2024 - Uhr

 

29. 06. 2024 - Uhr

 

11. 09. 2024 - Uhr

 

Schnellzugriff

 

 

 

Logo Feuerwehr Niederaula

 

Hessenfinder

Radroutenplaner Hessen

 

 

 

EKM Energie