Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag

  • mindestens 18 Jahre alt sind,

  • seit mindestens sechs Wochen in Niederaula ihren Wohnsitz haben,

  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und

  • im Wählerverzeichnis eingetragen sind.


Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die in Niederaula wohnen, können an der Wahl teilnehmen, wenn sie am Wahltag

  • mindestens 18 Jahre alt sind,

  • seit mindestens sechs Wochen in Niederaula ihren Wohnsitz haben,

  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und

  • im Wählerverzeichnis eingetragen sind.