Wer darf gewählt werden?

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag

  • mindestens 18 Jahre alt sind,

  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und

  • nicht infolge eines Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen.

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die in Niederaula wohnen, können an der Wahl teilnehmen, wenn sie am Wahltag

  • mindestens 18 Jahre alt sind,

  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und

  • nicht infolge eines Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen.