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Wer darf gewählt werden?

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag

  • mindestens 18 Jahre alt sind,

  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und

  • nicht infolge eines Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen.

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die in Niederaula wohnen, können an der Wahl teilnehmen, wenn sie am Wahltag

  • mindestens 18 Jahre alt sind,

  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und

  • nicht infolge eines Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen.

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Unsere Erreichbarkeiten

Gemeindeverwaltung

Schlitzer Straße 3
36272 Niederaula

06625 9203-0

(06625) 9203-22

 

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Stärkloser Weg 7
36272 Niederaula

(06625) 9203-40

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08.00 Uhr - 13.00 Uhr

Dienstag

08.00 Uhr - 13.00 Uhr

14.00 Uhr - 16.00 Uhr

Mittwoch  

14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Donnerstag

08.00 Uhr - 13.00 Uhr

14.00 Uhr - 16.00 Uhr

Freitag

08.00 Uhr - 13.00 Uhr

 

Das Bürgerbüro ist dienstags und donnerstags durchgehend geöffnet.

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IBAN: DE17 5329 0000 0046 0386 06

BIC:GENODE51BHE

 

VR-Bank Nordrhön eG

IBAN: DE68 5306 1230 0007 1245 11

BIC: GENODEF1HUE

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06. 06. 2024 - Uhr

 

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