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Briefwahl

Sie sind wahlberechtigt und können am Wahltag Ihr Wahllokal nicht aufsuchen?

So können Sie rechtzeitig vorab an der Briefwahl teilnehmen.

 

Neben der Möglichkeit, an der Urnenwahl im Wahllokal teilzunehmen, kann man seine Stimmen auch per Brief abgeben. Sie können den Wahlbrief mit Stimmzettel und unterschriebenen Wahlschein entweder der Wahlbehörde übersenden oder persönlich bei der Stadtverwaltung abgeben.

Wenn die Zeit für die Zusendung der Briefwahlunterlagen nicht ausreicht, können sie auch bei der Wahlbehörde abgeholt werden. Man kann auch direkt vor Ort im Briefwahlbüro seine Stimme(n) abgeben. Mit dem Abholen der Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro kann man auch eine Person seines Vertrauens beauftragen. Die bevollmächtigte Person benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht und muss gegenüber der Wahlbehörde schriftlich erklären, dass er für höchstens 4 Personen tätig wird. Damit soll der Missbrauch solcher Abholvollmachten verhindert werden.

 

Voraussetzungen

 

Sie sind im Wählerverzeichnis in einem Wahlbezirk in Niederaula eingetragen.

 

Verfahrensablauf

 

  • Briefwahl per Post
    • Kennzeichnen Sie persönlich den Stimmzettel.

    • Legen Sie ihn in den dafür vorgesehenen amtlichen Stimmzettelumschlag und verschließen Sie diesen.

    • Unterzeichnen Sie die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt und  geben Sie das Datum an.

    • Stecken Sie den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag.

    • Verschließen Sie den Wahlbriefumschlag.

    • Senden Sie den Wahlbrief so rechtzeitig an die Stelle, die auf dem Wahlbriefumschlag aufgedruckt ist oder geben Sie ihn persönlich ab, damit er am Wahltag, 18:00 Uhr, dort vorliegt.

 

 

  • Stimmabgabe in der Gemeindeverwaltung
    • Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Gemeindeverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimmen gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.

 

Hilfe bei der Stimmabgabe

Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder Probleme beim Lesen  Ihre Stimmen nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Diese muss mindestens 16 Jahre alt sein und durch eine Versicherung an Eides statt auf dem Wahlschein bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.

 

Fristen

Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.

Nutzen Sie

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Unsere Erreichbarkeiten

Gemeindeverwaltung

Schlitzer Straße 3
36272 Niederaula

06625 9203-0

(06625) 9203-22

 

Bauhof

Stärkloser Weg 7
36272 Niederaula

(06625) 9203-40

Unsere Öffnungszeiten

Montag

08.00 Uhr - 13.00 Uhr

Dienstag

08.00 Uhr - 13.00 Uhr

14.00 Uhr - 16.00 Uhr

Mittwoch  

14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Donnerstag

08.00 Uhr - 13.00 Uhr

14.00 Uhr - 16.00 Uhr

Freitag

08.00 Uhr - 13.00 Uhr

 

Das Bürgerbüro ist dienstags und donnerstags durchgehend geöffnet.

Unsere Bankverbindungen

 

Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg

IBAN: DE50 5325 0000 0027 0001 31

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VR-Bank Bad Hersfeld-Rotenburg eG

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