Ortsgericht

Ortsgerichte gibt es bundesweit nur im Bundesland Hessen. Sie sind ein gelungenes Beispiel für eine bürgernahe Verwaltung.

 

Das Ortsgericht erbringt für die Bürgerinnen und Bürger eine Vielzahl von Dienstleistungen.

Es nimmt Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens wahr.

 

Rechtlich gesehen ist es eine Behörde des Landes Hessen und untersteht der Dienstaufsicht des Hessischen Justizministeriums.

 

Das Ortsgericht Niederaula besteht aus dem Ortsgerichtsvorsteher sowie sieben Ortsgerichtsschöffen.

Diese sind vereidigte Ehrenbeamte und unterliegen in allen Angelegenheiten der gesetzlichen Schweigepflicht.

 

Das Ortsgericht Niederaula steht allen Bürgern offen, die ihren Wohnsitz, ständigen Aufenthalt oder ständigen Arbeitsplatz in Niederaula haben oder wenn Dienstgeschäfte im Zusammenhang mit einer anderen, die gleiche Sache betreffenden Angelegenheit stehen.

 

Beglaubigungen des Ortsgerichts sind öffentliche Beglaubigungen.

Folgende Dienstleistungen gehören zu den Aufgaben der Ortsgerichte in Hessen:


In Privatrechtsangelegenheiten:

         Bitte beachten Sie: Eine Beglaubigung von Abschriften aus dem

         Personenstandsbuch (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) ist nicht möglich.

         Diese werden nur vom Standesamt ausgestellt.

 

In Grundbuchangelegenheiten:

            - Eintragung oder Löschung von Lasten oder Beschränkungen

              in Abteilung II des Grundbuchs

            - Eintragung oder Löschung von Grundschulden oder Hypotheken

              in Abteilung III des Grundbuchs

 

 In Grundstücksangelegenheiten:

 

In Vereinsangelegenheiten:

 

In Handelsregisterangelegenheiten:

 

Bei Sterbefällen:

 

In Erbangelegenheiten:

 

Ortsgerichtsvorsteher

Herr Helmut Opfer

Ortsgericht Niederaula

Schlitzer Straße 3

36272 Niederaula

 

Telefon Sekretariat: (0 66 25)92 03 0

 

Sprechstunde:

nach vorheriger telefonischer Vereinbarung