Gültiger Ausweis für die Urlaubsreise
Überprüfen Sie rechtzeitig vor Ihrer Urlaubsreise die Gültigkeit Ihrer Reisepässe oder Personalausweise.
Sollte Ihr Ausweisdokument nicht mehr gültig sein, so beantragen Sie frühzeitig einen neuen Personalausweis oder Reisepass.
Bitte beachten Sie, dass Kinderreisepässe nicht mehr gültig sind. Für Kinder müssen daher Reisepässe oder Personalausweise (je nach Einreisebestimmungen des Urlaubslandes) beantragt werden.
Die Ausweispflicht besteht weiterhin erst ab einem Alter von 16 Jahren, soweit kein Dokument für eine Auslandsreise benötigt wird.
Für weitere Fragen und einer Terminvergabe zur Beantragung neuer Ausweisdokumente stehen Ihnen Frau Röth (Tel. 06625/9203-15) und Frau Lipphardt (Tel. 06625/9203-23) gerne telefonisch oder unter zur Verfügung.
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