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Jugendschutz

Die Bestimmungen zum Jugendschutz, geregelt im Jugendschutzgesetz, sollen Kinder und Jugendliche vor Gefahren und schädlichen Einflüssen schützen. Das könnte z.B. beim Aufenthalt an einem gefährlichen Ort der Fall sein, beim Besuch einer Diskothek oder einer Kinovorstellung und selbstverständlich beim Rauchen oder Alkoholmissbrauch.

Bei Alkohol und Zigaretten ist es erwiesen, dass der Genuss gerade bei jungen Menschen schnell zur Abhängigkeit führt und Gesundheitsschäden hervorruft. Bei anderen Dingen, die das Jugendschutzgesetz regelt, sind die Risiken und Gefahren nicht so direkt erkennbar oder sind durch die "jugendliche Neugier auf das Leben“ überdeckt.

Deswegen richtet sich der Gesetzgeber mit dem Jugendschutzgesetz auch nicht an  Kinder und Jugendliche, sondern an Erwachsene, wie z.B. die Betreiber von Diskotheken, von Spielhallen und Videotheken, an Kinobetreiber, aber auch an Geschäftsinhaber, die Alkohol und Zigaretten verkaufen. Von denen wird verlangt, dass sie den Jugendschutz beachten. Wenn sie dagegen verstoßen, wird es teuer für sie.
Erziehungsberechtigung/Erziehungsbeauftragung Im Jugendschutzgesetz ist außerdem geregelt, wer in welcher Situation Verantwortung für Kinder oder Jugendliche tragen kann. Man unterscheidet hierbei zwischen Personensorgeberechtigten und Erziehungsbeauftragten.


Eltern bzw. Erziehungsberechtigte als Personensorgeberechtigte sind immer verantwortlich, können aber unter gewissen Voraussetzungen diese Verantwortung an einen Erziehungsbeauftragten delegieren.


Dieser übernimmt in rechtlicher Hinsicht die volle Verantwortung, d.h. er hat alle Rechte, aber eben auch alle Pflichten! Daher sollten  Elterziehungsberechtigte darauf achten, dass der Erziehungsbeauftragte verantwortungsbewusst ist und sich so weit im Jugendschutzgesetz auskennt, dass er weiß, was er erlauben darf.

 

Alle wichtigen Jugendschutzbestimmungen sowie die Erziehungsbeauftragung und mehr Infos zu diesem Thema unter www.time4teen.de.

 

Jugendliche und Alkohol - Verboten oder erlaubt? Alkohol und seine Wirkung

 

Die Wirkung hängt von der getrunkenen Menge, dem jeweiligen körperlichen und seelischen Zustand sowie der Trinkgewöhnung ab. In geringen Mengen führt der Genuss zu gehobener Stimmung, Kontaktfreude, Abbau von Hemmschwellen und Ängsten. Bei Missbrauch kann die Stimmung in Gereiztheit bis hin zu Aggression und Gewalt umschlagen. Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Koordination und Sprache werden beeinträchtigt. Alkohol kann körperliche und seelische Abhängigkeit erzeugen.

Längerer Alkoholmissbrauch führt häufig zur Schädigung innerer Organe, des Gehirns und des Nervensystems bis hin zur Entwicklung einer Demenz, im fortgeschrittenen Stadium zu Wahnvorstellungen und zum Delirium. Hat sich eine Abhängigkeit entwickelt, können besonders bei abrupter Verringerung der Trinkmenge bedrohliche Entzugserscheinungen wie epileptische Anfälle, Delirium mit Halluzinationen auftreten.

 

Hier klicken um zum [Informationsflyer Alkohol] Jugendliche und Alkohol zu gelangen

 

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