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Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Marktgemeinde Niederaula am 13.09.2026

Am 18.09.2026 hat der Wahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung das endgültige Wahlergebnis ermittelt und
folgende Feststellungen getroffen:

 

Anzahl der Wahlberechtigten 

 4.184

Anzahl der Wählerinnen und Wähler

2.090

Anzahl der gültigen Stimmen

2.081

Anzahl der ungültigen Stimmen

9 

Die Wahlbeteiligung betrug 49,95 %.

Die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt: 
 

Lfd. Nr.Familien- und RufnameTräger des WahlvorschlagsStimmen Prozent (%)
1Rohrbach, ThomasEinzelbewerber Rohrbach1.663 (Ja-Stimmen)
418 (Nein-Stimmen)
79,91 % 

Auf den Bewerber Herrn Rohrbach, Thomas sind mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen entfallen.

Er ist damit zum Bürgermeister der Marktgemeinde Niederaula gewählt. 
 

Einspruch gegen die Gültigkeit der Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters 

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Gegen die Gültigkeit der Wahl kann auch jeder Bewerber, der an der Wahl teilgenommen hat, oder der Bewerber eines zurückgewiesenen Wahlvorschlags, nach Maßgabe des § 25 Hessisches Kommunalwahlgesetz KWG Einspruch erheben (§ 49 KWG).
Der Einspruch ist binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, von dem Tag der Bekanntmachung des Ergebnisses der oben genannten Wahl ab, schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter/der Wahlleiterin, , Schlitzer Straße 3, 36272 Niederaula, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Niederaula, den 25.09.2026

Wahlleiter/Wahlleiterin

 

 

 


 

 


 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Marktgemeinde Niederaula
Fr, 25. September 2026

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