Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite

IKEK Niederaula


Logo Online Dienstleistungen


Maengelmelder


 

Hilfe für die Ukraine


Grundsteuerreform

Teilen auf Facebook   Teilen auf X   Als Favorit hinzufügen   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit Grenzbereinigung L 3432

Grenzbereinigung

(gemäß des Gesetzes über die vereinfachte Bereinigung der Rechts- und Grenzverhältnisse bei Baumaßnahmen für öffentliche Straßen (Grenzbereinigungsgesetz (GrBerG HE) vom 13. Juni 1979 (GVBl. I 1979, 108) in der derzeit gültigen Fassung)

Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit

(gemäß §12 Abs. 1 GrBerG HE)

 

Im Grenzbereinigungsverfahren in der

Gemeinde: Niederaula

Gemarkung : Mengshausen (2347)

Flur: 1, 2

Verfahrensgebiet : „L 3432“

 

ist der Grenzbereinigungsplan vom 18.01.2018 am 19.02.2018 unanfechtbar geworden. Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Grenzbereinigungsplan vorgesehenen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümerinnen und Eigentümer in den Besitz der neuen Grundstücke ein.

Soweit im Grenzbereinigungsplan nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteilen lastenfrei auf die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich.

Die vereinbarten und festgestellten Ausgleichsleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig. Dieser Verwaltungsakt gilt mit Ablauf des Tages nach der Bekanntmachung als bekanntgegeben.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Marktgemeinde Niederaula
Do, 22. Februar 2018

Weitere Meldungen

Nutzen Sie

Sprich' mit uns!

Mit Klick auf das Logo gelangen Sie zum Portal!

 

Unsere Erreichbarkeiten

Gemeindeverwaltung

Schlitzer Straße 3
36272 Niederaula

06625 9203-0

(06625) 9203-22

 

Bauhof

Stärkloser Weg 7
36272 Niederaula

(06625) 9203-40

Unsere Öffnungszeiten

Montag

08.00 Uhr - 13.00 Uhr

Dienstag

08.00 Uhr - 13.00 Uhr

14.00 Uhr - 16.00 Uhr

Mittwoch  

14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Donnerstag

08.00 Uhr - 13.00 Uhr

14.00 Uhr - 16.00 Uhr

Freitag

08.00 Uhr - 13.00 Uhr

 

Das Bürgerbüro ist dienstags und donnerstags durchgehend geöffnet.

Unsere Bankverbindungen

 

Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg

IBAN: DE50 5325 0000 0027 0001 31

BIC:HELADEF1HER

 

VR-Bank Bad Hersfeld-Rotenburg eG

IBAN: DE17 5329 0000 0046 0386 06

BIC:GENODE51BHE

 

VR-Bank Nordrhön eG

IBAN: DE68 5306 1230 0007 1245 11

BIC: GENODEF1HUE

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

22. 03. 2024 - Uhr

 

23. 03. 2024 - Uhr

 

06. 06. 2024 - Uhr

 

Schnellzugriff

 

 

 

Logo Feuerwehr Niederaula

 

Hessenfinder

Radroutenplaner Hessen

 

 

 

EKM Energie