Winterdienstpflicht auf Gehwegen und Fußwegen
Do, 30. November 2023
In der Marktgemeinde Niederaula wird ein eingeschränkter Winterdienst durchgeführt. So werden ...
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
durch strikte Maßnahmen und Reglementierungen konnte die rasche Ausbreitung des Virus eingedämmt werden und die aktuelle Entwicklung der noch registrierten Infektionen bestätigen die Richtigkeit der Entscheidungen. Vielen Dank an Sie alle, dass Sie diese Maßnahmen mitgetragen haben und nun weitere Lockerungen möglich sind, sodass wir langsam wieder in das gesellschaftliche Leben zurückkehren dürfen.
Mit der Einführung des eingeschränkten Regelbetriebes wurden unsere Kindertagesstätten weiter geöffnet und können nun bis zu 2/3 der regulären Gruppenstärke, je nach Örtlichkeit, abdecken. Dieser Schritt ist insbesondere wichtig, um es den Eltern zu ermöglichen, ihre Arbeitstätigkeit wieder geregelter aufnehmen zu können. Allerdings sollten uns allen klar sein, dass mit nur einem positiven Corona-Befund die sofortige Schließung der Einrichtung bzw. des Teilbereiches die Folge wäre. Daher bitte ich alle Eltern, die auf eine Betreuung verzichten können, dies auch umzusetzen und werbe um Ihr Verständnis.
Sicherlich haben Sie in der Presse verfolgt, dass die Öffentlichen Einrichtungen sukzessive wieder öffnen. Allerdings sind hierbei Hygienevorschriften einzuhalten, die in einem entsprechenden Hygieneplan zusammengefasst und beim Gesundheitsamt zur Genehmigung vorgelegt werden müssen.
Für unsere Verwaltung gilt ab dem 08.06.2020:
Da eine Rückverfolgung der Kontaktkette im Falle eines positiven Corona-Befundes möglich sein muss, kann das Rathaus noch nicht generell für den Durchgangsverkehr geöffnet werden. Mit den getroffenen Maßnahmen haben wir die Möglichkeit diese Auflage zu erfüllen und genau zu analysieren, welche Personen direkten Kontakt haben und dem Gesundheitsamt gemeldet werden müssen. Ziel ist es im Falle eines positiven Befundes das Rathaus nicht komplett schließen zu müssen, um weiterhin für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort da zu sein.
Bitte haben Sie Verständnis für diese Einschränkungen, die aber in Anbetracht der aktuellen Lage erforderlich sind und mit denen wir lernen müssen, umzugehen.
Ferner stellen Sie sich die Frage, ob und wann die öffentlichen Einrichtungen wie z.B. die Dorfgemeinschaftshäuser wieder für private Feiern und Übungsstunden von Vereinen geöffnet werden. Auch hier soll es ab dem 08.06.2020 Lockerungen geben, sodass unter Hygieneauflagen die eingeschränkte Nutzung wieder ermöglicht werden soll.
Für die entsprechenden Hygienekonzepte sind die Veranstalter bzw. Vereine verantwortlich und müssen diese unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und der Teilnehmerzahl über die Verwaltung dem Gesundheitsamt vorlegen.
Da es gerade beim Sport in geschlossenen Räumen unterschiedliche Auffassungen über die Ansteckungsgefahr gibt, empfehlen wir Ihnen den Juni zunächst abzuwarten und nicht in den Übungsbetrieb einzusteigen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis bereits im Voraus.
Do, 30. November 2023
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