Haushaltssatzung der Marktgemeinde Niederaula
für das Haushaltsjahr 2022
Auf Grund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBl. I S. 915) hat die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Niederaula am 10. Dezember 2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 12.347.800 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 12.347.800 €
mit einem Saldo von 0 €
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 0 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 €
mit einem Saldo von 0 €
mit einem Saldo von 0 €
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.391.300 €
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.783.700 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 11.063.300 €
mit einem Saldo von -7.279.600 €
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 €
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 461.500 €
mit einem Saldo von -461.500 €
mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von 6.349.800 €
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf
0 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2022 zur Auszahlung in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 7.020.700 € festgesetzt.
§ 4
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 600 v.H. .
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 600 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 400 v.H. .
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans
am 10. Dezember 2021 beschlossene Stellenplan.
§ 8
Fälligkeiten von Kleinbeträgen
Jahresleistungen bis zu 15,34 € sind in einem Jahresbetrag am 15.08.,
Jahresleistungen bis zu 30,68 € sind in zwei Jahresbeträgen am 15.02. und 15.08. fällig.
Niederaula, 10. Dezember 2021
Der Gemeindevorstand
der Marktgemeinde Niederaula
(Thomas Rohrbach)
Bürgermeister