Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Teilen auf Facebook   Teilen auf X   Als Favorit hinzufügen   Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2017 der Marktgemeinde Niederaula

Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2017 der Marktgemeinde Niederaula

 

Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Niederaula hat in der Sitzung am 22. Juli 2022 den Jahresabschluss 2017 und die Entlastung des Gemeindevorstands beschlossen. Nachfolgend werden der Beschluss und die Entlastung öffentlich bekanntgegeben.

……………………………………………………………………………………………...........

Beratung und Beschlussfassung über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 und

des Rechenschaftsberichts zur Schlussbilanz des Haushaltsjahres 2017 sowie Entlastung des

Gemeindevorstandes gem. § 144 HGO 

 

Erläuterung:

Die aufgestellten Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2015 bis 2017 wurden durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises geprüft. Durch dieses wurde nachfolgender eingeschränkter Prüfvermerk ausgesprochen:

 

„Die Jahresabschlussprüfungen wurde nach § 128 Abs. 1 HGO in Verbindung mit dem Erlass des HMdI vom 29. Juni 2016 unter Beachtung der Wesentlichkeitsgrundsätze stichprobenartig vorgenommen. Die Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.

 

Nach der Beurteilung der Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die Jahresabschlüsse mit Ausnahme der Bilanzposition Forderungen in den Jahresabschlüssen zum 31.12.2016 und 31.12.2017 den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermitteln insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Marktgemeinde Niederaula.

 

Die Prüfung der Jahresabschlüsse hat mit Ausnahme der gegebenen Feststellungen und Hinweise in diesem Bericht zu keinen Einwendungen geführt.

 

Gemäß § 113 HGO sind die Jahresabschlüsse mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom Gemeindevorstand der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

Nach § 114 HGO beschließt die Gemeindevertretung über die vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschlüsse und trifft zugleich eine Entscheidung über die Entlastung des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde Niederaula.“

 

Die Schlussbilanz stellt sich wie folgt dar:

 

Stand 31.12.2017  

Anlagevermögen:   56.700.622,84 €     

Umlaufvermögen:   6.628.400,56 €       

Rechnungsabgrenzungsposten:    28.908,14 €    

 

Summe Aktiva:        63.357.931,54 €     

 

Eigenkapital:   31.427.991,43 €     

Sonderposten: 16.790.663,62 €     

Rückstellungen:      1.236.534,00 €       

Verbindlichkeiten:   13.571.876,88 €     

Rechnungsabgrenzungsposten:    330.865,61 €  

 

Summe Passiva:     63.357.931,54 €     

 

Die Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse und die Entlastung des Gemeindevorstands müssen nun durch die Gemeindevertretung beschlossen werden.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, den Jahresabschluss der Marktgemeinde Niederaula zum 31.12.2017 festzustellen und die Entlastung des Gemeindevorstands gemäß § 114 der Hessischen Gemeindeordnung.

 

Gemäß § 25 HGO nehmen die Gemeindevertreter Gerhard Eckstein und Michael Weinert sowie die Gemeindevorstandsmitglieder Thomas Rohrbach, Hartmut Pfaff und Gerda Stock nicht an der Beratung und Beschlussfassung teil.

……………………………………………………………………………………………...........

 

Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 19. bis 27. September 2022 während den Dienststunden

 

Montag und Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr,

Dienstag und Donnerstag, von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr,

Mittwoch von 14.00 bis 18.00 Uhr

bei der Gemeindeverwaltung, Schlitzer Straße 3, 36272 Niederaula, Zi.-Nr. 1.01, öffentlich aus.

 

Niederaula, 16. September 2022

                                                  

 

Der Gemeindevorstand

der Marktgemeinde Niederaula

                                                                          

       

 

    (Thomas Rohrbach)

        Bürgermeister

 

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 16. September 2022

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen

Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Beschlusses der vereinfachten Umlegung

Nach § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I. ...

Private Fördermaßnahmen im Rahmen des IKEK

Nutzen Sie

Sprich' mit uns!

Mit Klick auf das Logo gelangen Sie zum Portal!

 

Unsere Erreichbarkeiten

Gemeindeverwaltung

Schlitzer Straße 3
36272 Niederaula

06625 9203-0

(06625) 9203-22

 

Bauhof

Stärkloser Weg 7
36272 Niederaula

(06625) 9203-40

Unsere Öffnungszeiten

Montag

08.00 Uhr - 13.00 Uhr

Dienstag

08.00 Uhr - 13.00 Uhr

14.00 Uhr - 16.00 Uhr

Mittwoch  

14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Donnerstag

08.00 Uhr - 13.00 Uhr

14.00 Uhr - 16.00 Uhr

Freitag

08.00 Uhr - 13.00 Uhr

 

Das Bürgerbüro ist dienstags und donnerstags durchgehend geöffnet.

Unsere Bankverbindungen

 

Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg

IBAN: DE50 5325 0000 0027 0001 31

BIC:HELADEF1HER

 

VR-Bank Bad Hersfeld-Rotenburg eG

IBAN: DE17 5329 0000 0046 0386 06

BIC:GENODE51BHE

 

VR-Bank Nordrhön eG

IBAN: DE68 5306 1230 0007 1245 11

BIC: GENODEF1HUE

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

04. 12. 2024 - Uhr

 

01. 03. 2025

 

28. 06. 2025

 

Schnellzugriff

 

 

 

Logo Feuerwehr Niederaula

 

Hessenfinder

Radroutenplaner Hessen

 

 

 

EKM Energie