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Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2015 der Marktgemeinde Niederaula

Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2015 der Marktgemeinde Niederaula

 

Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Niederaula hat in der Sitzung am 22. Juli 2022 den Jahresabschluss 2015 und die Entlastung des Gemeindevorstands beschlossen. Nachfolgend werden der Beschluss und die Entlastung öffentlich bekanntgegeben.

……………………………………………………………………………………………...........

Beratung und Beschlussfassung über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 und

des Rechenschaftsberichts zur Schlussbilanz des Haushaltsjahres 2015 sowie Entlastung des

Gemeindevorstandes gemäß § 144 HGO 

 

Erläuterung:

Die aufgestellten Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2015 bis 2017 wurden durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises geprüft. Durch dieses wurde nachfolgender eingeschränkter Prüfvermerk ausgesprochen:

 

„Die Jahresabschlussprüfungen wurde nach § 128 Abs. 1 HGO in Verbindung mit dem Erlass des HMdI vom 29. Juni 2016 unter Beachtung der Wesentlichkeitsgrundsätze stichprobenartig vorgenommen. Die Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.

 

Nach der Beurteilung der Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die Jahresabschlüsse mit Ausnahme der Bilanzposition Forderungen in den Jahresabschlüssen zum 31.12.2016 und 31.12.2017 den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermitteln insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Marktgemeinde Niederaula.

 

Die Prüfung der Jahresabschlüsse hat mit Ausnahme der gegebenen Feststellungen und Hinweise in diesem Bericht zu keinen Einwendungen geführt.

 

Gemäß § 113 HGO sind die Jahresabschlüsse mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom Gemeindevorstand der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

Nach § 114 HGO beschließt die Gemeindevertretung über die vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschlüsse und trifft zugleich eine Entscheidung über die Entlastung des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde Niederaula.“

 

Die Schlussbilanz stellt sich wie folgt dar:

 

        Stand 31.12.2015  

Anlagevermögen:   57.161.187,18 €     

Umlaufvermögen:   3.266.758,91 €       

Rechnungsabgrenzungsposten:    43.492,67 €    

 

Summe Aktiva:        60.471.438,76 €     

 

Eigenkapital:   27.590.375,34 €     

Sonderposten: 16.466.848,84 €     

Rückstellungen:      1.065.911,82 €       

Verbindlichkeiten:   15.028.941,51 €     

Rechnungsabgrenzungsposten:    319.361,25 €  

 

Summe Passiva:     60.471.438,76 €     

 

Die Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse und die Entlastung des Gemeindevorstands müssen nun durch die Gemeindevertretung beschlossen werden.

 

Erneute Stellung des Änderungsantrags vom 19.05.2022 der BLN Fraktion:

Der Beschlussvorschlag ist wie folgt anzupassen und zu beschließen:

 

Die Gemeindevertretung beschließt ____________, den Jahresabschluss der Marktgemeinde Niederaula zum 31.12.2015 festzustellen und die Entlastung des Gemeindevorstandes gemäß § 114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) im folgenden Punkt einzuschränken:

 

Im Haushaltsjahr 2015 wurde das Gemeinschaftszentrum „Zum Alten Forsthaus“ in Niederaula (Produkte 15.02.01/15.02.02) veräußert. Dies führte im Jahresabschluss 2015 im Vergleich zu den Vor- und Nachjahren zu besonders hohen außerordentlichen Aufwendungen (Verluste aus dem Abgang von Sachanlagevermögen) in Höhe von 714.259 € und außerordentlichen Erträgen (Erträge aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen) in Höhe von 302.059 € (siehe hierzu Schlussbericht über die Prüfung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2015, 31.12.2016 und 31.12.2017 der Rechnungsprüfung des Landkreises Hersfeld-Rotenburg vom 29.12.2021 Punkt 2.3 Wesentliche Geschäftsvorfälle).

 

Bereits in der damaligen Gemeindevertretersitzung vom 21.12.2015 (siehe Protokoll) wurden Bedenken gegen die Veräußerung wegen eines Verstoßes gegen § 109 HGO geäußert und eine rechtliche Prüfung, ob eine Veräußerung unter Wert erfolgen darf, gefordert. Dieser Änderungsantrag bekam jedoch keine Mehrheit. Der Gemeindevorstand hätte gegen die Veräußerung Widerspruch wegen Gesetzesverstoß oder zumindest eine rechtliche Prüfung des Sachverhalts vor Umsetzung des Beschlusses vornehmen bzw. veranlassen müssen.

 

Nach den vom Bürgermeister am 18.05.2022 vorgelegten Unterlagen zu diesem Sachverhalt ist jedoch weder ein Widerspruch noch eine externe rechtliche Prüfung durch den Gemeindevorstand oder Bürgermeister erfolgt. Hierin ist eine Pflichtverletzung des Gemeindevorstandes zu sehen, die zu einem beträchtlichen Verlust in Höhe von 714.259 € für die Marktgemeinde Niederaula geführt hat. Demzufolge ist die Entlastung des Gemeindevorstandes in diesem Punkt einzuschränken.“

 

Erläuterung:

Der vollständige Änderungsantrag kann über den Link https://bit.ly/3vfhGwZ eingesehen werden. Alternativ ist die Einsicht über www.niederaula.de im Bereich „Politik“ => „Sitzungsprotokolle“ => Link „Protokoll“ (in Rot hinterlegt) möglich.

 

Beschluss über den Änderungsantrag:

Die Gemeindevertretung beschließt mit 7 Ja-Stimmen der BLN-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und 14 Nein-Stimmen der SPD-Fraktion und der WGN-Fraktion über den Änderungsantrag. Dieser ist damit abgelehnt.

 

Beschluss über den Hauptantrag:

Die Gemeindevertretung beschließt mit 13 Ja-Stimmen der SPD-Fraktion und WGN-Fraktion, 7 Nein-Stimmen der BLN-Fraktion und Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen sowie einer Enthaltung aus der WGN-Fraktion den Jahresabschluss der Marktgemeinde Niederaula zum 31.12.2015 festzustellen und die Entlastung des Gemeindevorstands gemäß § 114 der Hessischen Gemeindeordnung.

 

Gemäß § 25 HGO nehmen der Gemeindevertreter Walter Freund sowie die Gemeindevorstandsmitglieder Thomas Rohrbach, Hartmut Pfaff und Gerda Stock nicht an der Beratung und Beschlussfassung teil.

……………………………………………………………………………………………...........

 

Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 19. bis 27. September 2022 während den Dienststunden

 

Montag und Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr,

Dienstag und Donnerstag, von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr,

Mittwoch von 14.00 bis 18.00 Uhr

bei der Gemeindeverwaltung, Schlitzer Straße 3, 36272 Niederaula, Zi.-Nr. 1.01, öffentlich aus.

 

Niederaula, 16. September 2022

 

Der Gemeindevorstand

der Marktgemeinde Niederaula

                                                                                     

       

 

    (Thomas Rohrbach)

        Bürgermeister

 

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 16. September 2022

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