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Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung von Lärmaktionsplänen

nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz

Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde),

Teilpläne Landkreise Straßenverkehr und Ballungsraum Kassel sowie nicht bundeseigene Haupteisenbahnstrecken im gesamten Regierungsbezirk Kassel

 

Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), der Haupteisenbahnstrecken von über 30.000 Zügen im Jahr und sowie im Ballungsraum Kassel alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

 

Die Lärmkarten für

 

die hessischen Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr,

die nicht bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Fahrbewegungen pro Jahr und

die Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern

 

sind auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter www.hlnug.de oder http://laerm.hessen.de abrufbar.

 

Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans für den gesamten Regierungsbezirk Kassel und damit für alle im Regierungsbezirk gelegenen Gemeinden für die Lärmquellen nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz außerhalb der Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes ist im Regierungsbezirk Kassel das Regierungspräsidium Kassel.

 

Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans besteht die Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen in der Umgebung der kartierten Lärmquellen einzureichen. Es besteht zudem die Möglichkeit in allen Gemeinden des Regierungsbezirks Kassel auf ruhige Gebiete hinzuweisen, in denen die Ruhe zukünftig besonders geschützt werden soll.

 

Die Eingabe kann auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen: https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/hauptportal/startseite , alternativ auch per E-Mail
oder der postalisch erfolgen
. Ferner können Anregungen und Vorschläge schriftlich über die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung bzw. direkt an das Regierungspräsidium Kassel unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ bis zum 22. Januar 2023 eingereicht werden.

 

Regierungspräsidium Kassel

Dezernat 33.1 –Immissionsschutz-

Am Alten Stadtschloss 1

34117 Kassel

 

 

 

Kassel, den 21. November 2022

Regierungspräsidium Kassel

33.1- 53 e 553 – Umgebungslärm 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 21. November 2022

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