Bekanntmachung über einen Nachrücker in die Gemeindevertretung Niederaula
Gemeindewahl vom 14. März 2021
Der Gemeindevertreter Herr Matthias Schenk aus dem Wahlvorschlag der Wählergemeinschaft Gemeinde Niederaula (WGN) hat sein Mandat niedergelegt. Seine Tätigkeit als Gemeindevertreter endete zum 31.03.2023.
Gemäß § 34 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) rückt die nächste noch nicht berufene Bewerberin / der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an seine Stelle.
Ich stelle daher nach § 34 Abs. 3 KWG fest, dass unter Zugrundelegung des Wahlvorschlages der WGN vom 28. Dezember 2020
Herr Jörg Stockhardt
zum 01.04.2023 in die Gemeindevertretung nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte der Wahlbezirke der Marktgemeinde Niederaula binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, vom Tag dieser Bekanntmachung an, Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigen Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigen müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Schlitzer Straße 3, 36272 Niederaula, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden, § 25 Abs. 2 KWG.
Über den Einspruch entscheidet die Gemeindevertretung.
Gegen den Beschluss der Gemeindevertretung steht den Beteiligten die Klage im Verwaltungsstreitverfahren zu (§ 27 KWG).
(Daniel Orth)
Besonderer Wahlleiter